Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6589
BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00 (https://dejure.org/2000,6589)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2000 - 4 StR 276/00 (https://dejure.org/2000,6589)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 4 StR 276/00 (https://dejure.org/2000,6589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
    Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
    Die demnach wirksame Rücknahmeerklärung des Angeklagten, die sich auch auf das Rechtsmittel des Verteidigers erstreckt (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 207; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 302 Rdn. 4 m.w.N.), hat zum Verlust des Rechtsmittels geführt (vgl. Ruß in KK/StPO 4. Aufl. § 302 Rdn. 14).
  • BGH, 13.10.1992 - 4 StR 433/92

    Anforderungen an die Rücknahme einer Revision - Konsequenzen des

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
    Unter diesen Umständen vermag seine in den beiden Schreiben vom 5. Juli 2000 aufgestellte Behauptung, er habe bei Abgabe der Rücknahmeerklärung Depressionen gehabt, keine Zweifel - an seiner Verhandlungsfähigkeit - zu begründen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1992 - 4 StR 433/92).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88

    Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
    Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378).
  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
    Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht