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BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksame Rücknahme der Revision; Unlautere Einwirkung durch Organe der Justiz; Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Einlegung - Begründung - Rücknahme - Wirksamkeit - Widerruf - Irrtum - Anfechtung - Verhandlungsfähigkeit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Rechtsmittelrücknahme durch den Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378). - BGH, 18.08.1988 - 4 StR 316/88
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
Die demnach wirksame Rücknahmeerklärung des Angeklagten, die sich auch auf das Rechtsmittel des Verteidigers erstreckt (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 207; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 7;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 302 Rdn. 4 m.w.N.), hat zum Verlust des Rechtsmittels geführt (…vgl. Ruß in KK/StPO 4. Aufl. § 302 Rdn. 14). - BGH, 13.10.1992 - 4 StR 433/92
Anforderungen an die Rücknahme einer Revision - Konsequenzen des …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
Unter diesen Umständen vermag seine in den beiden Schreiben vom 5. Juli 2000 aufgestellte Behauptung, er habe bei Abgabe der Rücknahmeerklärung Depressionen gehabt, keine Zweifel - an seiner Verhandlungsfähigkeit - zu begründen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1992 - 4 StR 433/92). - BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378). - BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92
Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 4 StR 276/00
Sie kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen oder wegen Irrtums angefochten werden (BGHSt 10, 245, 247;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6); die späteren Erklärungen des Angeklagten, insbesondere der Widerruf im Schreiben vom 23. Juni 2000, vermögen somit an ihrer Rechtswirksamkeit nichts mehr zu ändern (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1997, 378).